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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98 (https://dejure.org/1999,41718)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.1999 - 19 A 5358/98 (https://dejure.org/1999,41718)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 1999 - 19 A 5358/98 (https://dejure.org/1999,41718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Qualifikationsvorsprung eines nicht vorgeschlagenen Bewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Vorschlagsrecht für eine Schulleiterstelle

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Vorschlagsrecht des Schulträgers bei Schulleiterstellen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98

    Beförderungsstelle; Verhinderung der Besetzung; Einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98
    Nur bei im Wesentlichen gleich qualifizierten Bewerbern ist die Auswahlentscheidung in das pflichtgemäße Ermessen der Schulaufsichtsbehörde und der Anstellungsbehörde gestellt und sind diese berechtigt, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1993 2 ER 301.93 , DVBl. 1994, 118 (119); OVG NRW, Beschlüsse vom 28.7.1999 6 B 1144/99 , vom 4.1.1999 6 B 2096/98 und 6 B 1500/98 , und vom 29.1.1997 6 B 2684/96).

    Zu diesen sachgerechten Merkmalen gehört der Vorschlag eines Schulträgers gemäß § 21 a SchVG NRW, sofern der Vorschlag dem Grundsatz der Bestenauslese Rechnung trägt (vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 4.1. 1999 6 B 2096/98 , m. w. N., sowie OVG NRW, Urteile vom 10.11.1995 19 A 2775/94 , und vom 26.8. 1993 19 A 82/93).

    eine auf die textlichen Bestandteile der Gesamturteile beschränkte Binnendifferenzierung nicht möglich ist, weil wie hier das jeweilige Gesamturteil keine Zusätze aufweist, die eine weitere Differenzierung innerhalb der Bandbreite einer Notenstufe zulassen, (vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 4.1. 1999 6 B 2096/98 , und vom 19.3. 1998 6 B 3021/97 , jeweils m. w. N.),.

    Die Würdigung einer Bedarfsbeurteilung im Hinblick auf derartige Einzelaussagen außerhalb der textlichen Bestandteile des jeweiligen Gesamturteils betrifft den der Beklagten zukommenden und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 4.1. 1999 6 B 2096/98 -, vom 19.3. 1998 6 B 3021/97 -, und vom 29.1. 1997 6 B 2684/96 ; Nds. OVG, Beschluss vom 5.4. 1995 2 M 924/95 , SPE n. F., 728, Nr. 24, S. 72 (76)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95

    Frauenförderquote im öffentlichen Dienst

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98
    Ob die Bewerber im Wesentlichen gleich qualifiziert sind und damit ein Auswahlermessen besteht, richtet sich maßgeblich nach den Bedarfsbeurteilungen (vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 19.12.1995 6 B 2688/95 , und Urteil vom 10.11.1995 19 A 2775/94).

    Dass das Prinzip der Bestenauslese im vorliegenden Fall nicht oder nicht hinreichend beachtet worden wäre, weil etwa der von der Beklagten angeführte Amtsvorsprung der Beigeladenen zu 1. aufgrund ihrer bereits seit September 1996 ausgeübten Tätigkeit als Schulleiterin ausschlaggebend dafür sein könnte, dass ihr überhaupt das Gesamturteil die Leistungen entsprechen den Anforderungen im besonderen Maße (sehr gut) erteilt werden konnte, oder weil der angeführte Amtsvorsprung auch unter Berücksichtigung des gleichen Gesamturteils nur eine unwesentlich bessere Qualifikation darstellen könnte, (vgl. zur Frage, wann Konkurrenten im Wesentlichen gleich dienstlich beurteilt sind: OVG NRW, Beschlüsse vom 19.12.1995 6 B 2688/95 , und vom 26.6. 1995 6 B 1491/95 ), oder weil der von der Beklagten angeführte besoldungsrechtliche Vorsprung der Beigeladenen zu 1. mit Blick darauf nur unwesentliches Gewicht haben könnte, dass die am 22.9.1997 erfolgte Ernennung der Beigeladenen zu 1. zur Rektorin einer Grundschule mit 181 bis 360 Schülern allein auf den Anstieg der Schülerzahl an der von ihr geleiteten Grundschule zurückzuführen ist, ist im Zulassungsverfahren nicht entsprechend den Anforderungen des § 124 a Abs. 1 S. 4 VwGO dargelegt worden.

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98
    Nur bei im Wesentlichen gleich qualifizierten Bewerbern ist die Auswahlentscheidung in das pflichtgemäße Ermessen der Schulaufsichtsbehörde und der Anstellungsbehörde gestellt und sind diese berechtigt, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1993 2 ER 301.93 , DVBl. 1994, 118 (119); OVG NRW, Beschlüsse vom 28.7.1999 6 B 1144/99 , vom 4.1.1999 6 B 2096/98 und 6 B 1500/98 , und vom 29.1.1997 6 B 2684/96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 1500/98

    Beförderungsstelle; Verhinderung der Besetzung; Einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98
    Nur bei im Wesentlichen gleich qualifizierten Bewerbern ist die Auswahlentscheidung in das pflichtgemäße Ermessen der Schulaufsichtsbehörde und der Anstellungsbehörde gestellt und sind diese berechtigt, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1993 2 ER 301.93 , DVBl. 1994, 118 (119); OVG NRW, Beschlüsse vom 28.7.1999 6 B 1144/99 , vom 4.1.1999 6 B 2096/98 und 6 B 1500/98 , und vom 29.1.1997 6 B 2684/96).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95

    Frauenförderung; Gleichberechtigung; Quote; Verhältnis zum Eignungsprinzip

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98
    Die Würdigung einer Bedarfsbeurteilung im Hinblick auf derartige Einzelaussagen außerhalb der textlichen Bestandteile des jeweiligen Gesamturteils betrifft den der Beklagten zukommenden und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 4.1. 1999 6 B 2096/98 -, vom 19.3. 1998 6 B 3021/97 -, und vom 29.1. 1997 6 B 2684/96 ; Nds. OVG, Beschluss vom 5.4. 1995 2 M 924/95 , SPE n. F., 728, Nr. 24, S. 72 (76)).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.1963 - VerfGH 6/62
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98
    Dieses Ernennungsrecht verlangt, dass die Landesregierung und die von ihr beauftragten Anstellungsbehörden entscheidenden Einfluss bei der Auslese der beamteten Lehrer an den öffentlichen Schulen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände haben (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 23.2. 1963 VGH 6/62 , OVGE 18, 316 (317 ff.); OVG NRW, Urteil vom 10.11.1995 19 A 2775./94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1999 - 6 B 1144/99

    Beförderungsstelle; Verhinderung der Besetzung; Einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98
    Nur bei im Wesentlichen gleich qualifizierten Bewerbern ist die Auswahlentscheidung in das pflichtgemäße Ermessen der Schulaufsichtsbehörde und der Anstellungsbehörde gestellt und sind diese berechtigt, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1993 2 ER 301.93 , DVBl. 1994, 118 (119); OVG NRW, Beschlüsse vom 28.7.1999 6 B 1144/99 , vom 4.1.1999 6 B 2096/98 und 6 B 1500/98 , und vom 29.1.1997 6 B 2684/96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1987 - 5 A 1681/86
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98
    Zugleich sollte damit auch das Interesse und der Einsatz im schulischen Bereich geweckt und erhalten werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 26.6. 1987 5 A 1681/86 , SPE n. F., 728, Nr. 14, S. 20, (22), m. w. N.).
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